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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Karl K. Gödde e.U.

Stand: 05/2013

(1)  Mit der Erteilung eines Auftrages an Karl K. Gödde e.U. erkennt der Käufer die Verkaufs- und Lieferbedingungen an. Einkaufsbedingungen des Käufers, sowie mündliche Abreden, sind nur dann bindend, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

(2)  Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind. Die offerierten Preise verstehen sich frei unserem Lager.

(3)  Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Lithographien, Probedrucke und Muster, die aufgrund einer Auftragserteilung angefertigt worden sind, sind nicht im Preis enthalten und werden den Kunden in Rechnung gestellt. Dies gilt auch wenn der Auftrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Ausführung gelangt. Von den Kunden bestellte Entwürfe, Klischees usw. werden auch dann berechnet, wenn kein Auftrag zur Lieferung erteilt wird.  Reinzeichnungen, Offset-Druckplatten, Lithographien, und andere Daten – soweit vom Auftraggeber nicht zugeliefert- bleiben unser Eigentum oder Eigentum der mit der Ausführung beauftragten Druckerei, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

(4)  Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Berechnung in Originalfarben vorgelegt, sie sind vom Auftraggeber auf Satz-, Stand- und sonstige Fehler zu prüfen und uns „druckreif“ erklärt zurückzusenden. Wird die Übersendung von Korrekturabzügen nicht verlangt, so haften wir für etwa vorhandene Satz- und sonstige Druckfehler nur bei Vorliegen groben Verschuldens.

(5)  Sind Korrekturabzüge oder Andrucke vom Auftraggeber für druckreif erklärt, gehen alle Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung des Satzes und/ oder des Klischees entstehen, zu seinen Lasten. Nachträglich gewünschte Änderungen der Druckunterlagen sind nur bei Übernahme der weiter entstehenden Kosten möglich.

(6)  Von uns gefertigte Druckunterlagen, von denen der Auftraggeber und/ oder der Kunde eine Durchschrift erhält, sind vom Auftraggeber und/ oder Kunden genauestens zu prüfen, da sie als Bestätigung der Druckausführung gelten.

(7)  Alle fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der sofortigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Ferner werden nachträglich verlangte Änderungen, die auf Unleserlichkeit oder mangelnde Eindeutigkeit des Druckmanuskriptes zurückzuführen sind, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Im Übrigen gelten für die Lieferung und Berechnung von Korrekturabzügen die in unseren Preislisten enthaltenen Bestimmungen.

(8)  Erkennbare Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, sonstige unverzüglich gegenüber dem Verkäufer gerügt werden.

(9)  Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Eigentum des Verkäufers.

(10)  Kommt der Käufer mit der Abnahme der Lieferung, seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Druckfreigabe bzw. Korrekturandruckes und oder Druckanzahlung) oder der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so wird der gesamte Kaufpreis (oder Rest) sofort fällig. Der Verkäufer ist in diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und 35% des (noch) geschuldeten Kaufpreises, sowie die Kosten des Verzuges zu fordern.

(11)  Ein Storno bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Es steht dem Verkäufer dabei frei, entweder die Durchführung, oder seinen Aufwand, Spesen und Verdienstentgang zu verlangen.

(12)  Aus drucktechnischen Gründen können geringe Farbabweichungen vorkommen, die jedoch keinen Grund für eine Mängelrüge, Annahmeverweigerung oder Preisreduzierung bilden. Für eine genaue Farbeinhaltung – bei naturfarbenen Spänen auch für eine evtl. nachträgliche Verfärbung durch Einflüsse phenolischer Stoffe – kann keine Gewähr gegeben werden.

(13)  Abweichungen in der Beschaffenheit des uns gelieferten Kartons und/ oder sonstige Materialien können nicht beanstandet werden.

(14)  Die Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Preise „frei Bestimmungsort“ vereinbart wurden. Die Zustellungskosten (Post-, Bahn od. Spediteurzustellung etc.) gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.

(15)  Aus produktionstechnischen Gründen kann eine Mehr- oder Minderlieferung bis max. 10% anfallen, wobei der Preis entsprechend angepasst wird.

(16)  Übergibt der Käufer Unterlagen zur Verwendung, so hält er den Verkäufer gegen Regressansprüche Dritter wegen unbefugter Verwendung dieser schad- und klaglos.

(17)  Alle genannten Preise sind netto, ohne Mehrwertsteuer. Werden von der Lieferfirma die Preise erhöht, oder ändern sich die Wechselkurse, so ist der Verkäufer berechtigt, dies in vollem Umfang dem Käufer zu verrechnen.

(18)  Erfolgen während der Vertragsdauer Format- und/oder Ausführungsänderungen, so darf die Bestellung angepasst werden.

(19)  Die zur Erstellung der digitalen Daten aufgewendeten Kosten beinhalten ausschließlich die Anfertigung – nicht den käuflichen Erwerb – von Druckdaten sowie die Aufbewahrung der gespeicherten Daten für unveränderten Nachdruck und ggf. Korrekturen. Die seitens des Käufers in Auftrag gegebenen digitalen Daten verbleiben bis Vertragsende bei der Fabrik und gehen danach in deren Eigentum über. Die Aufbewahrungszeit beträgt längstens 3 Jahre ab Bestelldatum.

(20)  Bei Rahmenaufträgen kann – mangels Abruf – der gesamte Rest spätestens 12 Monate nach der 1. Lieferung ausgeliefert werden und die Einlagerungs-, Versicherungs- und andere damit zusammenhängende Kosten, gehen zu Lasten des Käufers.

(21)  Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers auf Lager genommen und aufbewahrt. Wir sind berechtigt nach vorheriger Vereinbarung, für die Bereitstellung von Materialien Vorauszahlungen zu verlangen.

(22)  Verbindliche Liefertermine bedürfen einer klaren schriftlichen Vereinbarung. Üblicherweise werden die Liefertermine in der Auftragsbestätigung mit ca. Kalenderwoche bestätigt.

(23)  Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese bei Handelsware mit dem Tag der Auftragsbestätigung (nicht Bestellbestätigung), bei Werbeware mit dem Tage, an dem der Auftraggeber,  die Druckfreigabe des Auftrages erklärt. Bei Vorkasse Aufträgen setzt dies zusätzlich den Geldeingang voraus. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nach Druckfreigabe. Verlangt der Auftraggeber danach Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt die Lieferzeit neu zu laufen mit dem Tage der Bestätigung der Änderung. Für Überschreitungen von Lieferzeit, die durch mangelhafte oder verspätete Lieferung unserer Zulieferer verursacht sind, sind wir nicht verantwortlich. Unsere Ware gilt als fristgerecht ausgeliefert, wenn sie unser Werk zum Versand verlassen hat, oder wegen Versandunmöglichkeit, die wir nicht zu vertreten haben, eingelagert wird.

(24)  Gerät der Käufer bei Abnahme der Ware länger als 4 Wochen in Verzug, so ist der Verkäufer, zur Schadensminderung, berechtigt, die Lieferung anderweitig zu verwenden bzw. zu veräußern, wobei der Käufer kein Mitspracherecht hat.

(25)  Der Kunde verpflichtet sich bei Erteilung des Auftrages, uns die zur Weiterbearbeitung erforderlichen Informationen (Bankverbindung, IBAN und BIC) bekannt zu geben. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb von 3 Wochen nach Kaufabschluss vom Vertrag, ohne Kosten oder Nachteile für ihn, zurück zu treten.

(26)  Die Werbezünder sind kühl und trocken zu lagern. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung und/oder Lagerung trägt der Käufer die Haftung.

(27)  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, seinerseits auch am Sitz des Käufers zu erfüllen und ihn auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland, oder bei Lieferung in das Ausland, gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart.

(28)  Bei einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferzeit, ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt, Streiks, größerer Betriebsstörungen, Importbeschränkung, Brand-, Wasser- und Sturmschäden oder anderer Umstände nicht eingehalten werden, gleich ob diese Ereignisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse länger andauerndes Ausmaß, so können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat. Schadenersatzansprüche, aus welchem Grund auch immer, werden für den Fall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, so ferne sie keine Personenschäden betreffen.

(29)  Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oder Anordnungen, z.B. Mengenkennzeichnung, Herkunftskennzeichnung, ist vom Käufer zu beachten und freizugeben. Der Käufer ist allein verantwortlich für länderspezifische Normen und gesetzliche Vorgaben des betreffenden Produktes.

(30)  Abgaben, welche durch Gesetz oder Verordnung bestimmt werden, und alle sonstigen Belastungen, die nachträglich eintreten, berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung.

(31)  Änderungen bzw. Streichungen auf diesem Formular erhalten nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer nachträglich schriftlich bestätigt werden. Durch die evtl. Unwirksamkeit einer der vorstehenden Punkte wird die Wirksamkeit der übrigen Punkte nicht berührt.

(32)  Größenangaben im Katalog sind ca.-Maße in cm, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten. Vorbehalten bleiben ferner Änderungen des Materials, der Farbe, des Designs, der technischen Beschaffenheit, der Verpackungsart der Einzelstücke sowie der Größe und Art der Verpackungseinheiten. All diese Änderungen sind kein Reklamationsgrund, auch nicht, wenn sich dadurch Abweichungen innerhalb einer Lieferung ergeben. Bei der Einzelverpackung handelt es sich um eine Verpackung, die zum Schutz des Artikels dient und nicht als Geschenkverpackung zu betrachten ist. Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Keramik, insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware in herkömmlicher “Ofensortierung”. Bei Ofensortierungsware sind generell nachfolgende leichte Fehler im keramischen Endprodukt  zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken und Punzen. Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar.